Das Bußgeld: Alles Wichtige auf einen Blick

Jeder kennt es manche vielleicht durch eigene Erfahrung, das Bußgeld. Keine allzu schöne Post im Briefkasten, aber dennoch anzutreffen. Doch wann sollte man zahlen und wann sollte man lieber Einspruch erheben? Alles Wichtige zum Thema Bußgeld im Folgenden.

Zunächst muss der Unterschied zwischen einem Bußgeld und einem Verwarnungsgeld deutlich werden. Beides sind Geldbußen, ein Verwarnungsgeld kann allerding nur für geringfügige Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Es darf gem. § 56 OWiG nur zwischen 5 und 55 Euro betragen. Bei einem Verwarnungsgeld fallen außerdem keine zusätzlichen Verwaltungskosten an. Ein Bußgeld hingegen wird bei einem Gesetzesverstoß verhängt, der sich im Bereich der Ordnungswidrigkeit befindet. Ein Bußgeld kann hierbei auch bis zu 1000 Euro betragen.

Ein Bußgeldbescheid ist eine entscheidende Rolle im Bußgeldverfahren. Er wird wirksam mit Zustellung beim Empfänger. Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch erheben. Dieser Weg kann bis zu einem Gericht fortgesetzt werden. Ein Bußgeldbescheid bedarf für seine Wirksamkeit folgende Angaben:

1. Angaben zum Tatvorwurf

2. Angaben zur Tatzeit und dem Tatort

3. Angaben zu den zugrundeliegenden Beweismitteln

Enthält der Bußgeldbescheid Formfehler ist dieser unwirksam.

Besonders mit der neuen StVO sind die Bußgelder gestiegen, wenn man dann doch ein wenig zu schnell gefahren ist. Sonderfälle in Geschwindigkeitsüberschreitungen sind allerdings auch möglich. So gilt etwas anderes für Einsatzfahrzeuge, Blitzer in Baustellen oder einem Blitzer in der Probezeit.

Es ist außerdem jedem abzuraten eine Blitzer-App herunterzuladen nach § 23 Ic StVO ist eine solche nämlich verboten.

Allerdings sind Blitzerfotos nicht die einzigen unbeliebten Kandidaten. Häufig wird auch der Sicherheitsabstand nicht genügend eingehalten. Wird der empfohlen Abstand hier deutlich überschritten kann ein Bußgeld auf einen zu kommen. Auch sollte keinesfalls gedrängelt werden, um den anderen dazu zu bewegen, die Spur frei zu machen. Dieses Verhalten kann im schlimmsten Fall als Nötigung gewertet werden, was dann nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern eine Straftat.

Auch rote Ampeln werden ganz gerne mal übersehen oder überfahren, weil man dachte man schafft es noch drüber. Doch dies sind nicht die einzigen Verkehrssünden auf deutschen Straßen. So gibt es auch zahlreiche Menschen, die ihr Handy am Steuer nutzen. Auch hierfür droht ein Bußgeld von ca. 100 Euro und Punkten in Flensburg. Dies droht bereits dann, wenn das Handy nur in der Hand gehalten wird während der Motor läuft z.B an einer roten Ampel. Allerdings kann diese Regelung auch für die Benutzung anderer Bildschirmgeräte am Steuer greifen.

Weiterhin auch sehr häufig anzutreffen ist das Bußgeld wegen Falschparkens. Wer kennt es nicht, alle Parkplätze sind voll außer der Behindertenparkplatz und man will ja auch nur ganz schnell was holen. Das kann ziemlich teuer werden. In der Regel handelt es sich beim Falschparken nur um ein Verwarnungsgeld. Dies kann aber steigen, wenn man durch den Parkverstoß jemanden zusätzlich behindert oder gefährdet.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs wegen mangelnder Verkehrssicherheit kann als weiteres auch ein Bußgeld nach sich ziehen.

Doch was tun, wenn der Bescheid in den Briefkasten flattert?

Zunächst ist zu sagen, es steht jedem zu, Einspruch gegen einen solchen Bescheid einzulegen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen, die ab dem Tag der Zustellung beginnt. Auch sollte immer geprüft werden, ob der Verkehrsverstoß nicht vielleicht schon verjährt ist. Bußgeldbescheide verjähren hier innerhalb von drei Monaten und die Behörde kann den Bußgeldanspruch nicht mehr durchsetzen.

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