Das Bußgeldverfahren: der Ablauf

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten lässt wohl kein Herz höher schlagen. Aber wie läuft so ein Bußgeldverfahren eigentlich ab?

Zunächst wird die Ordnungswidrigkeit festgestellt und der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid. Die Behörde hat sich hierbei aber an Fristen zu halten sonst tritt Verjährung ein.

In vielen Fällen wird zunächst ein Anhörungsbogen versendet, hier bekommt der Betroffene die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Betroffene kann hier Angaben zur Person machen und Angaben zur Sache. Die Personenangaben sind Pflichtangaben, zum Tatvorwurf muss sich der Betroffene allerdings nicht äußern. Man sollte hier auch nur Ausführungen machen, die entlastend wirken.

Im Anschluss oder auch gleich, falls kein Anhörungsbogen versendet wurde, erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides. Der Bußgeldbescheid erfolgt in Form einer Zustellungsurkunde, der Postbote übergibt das Schriftstück daher persönlich oder wirft es ein. In jedem Fall wird die Zustellung allerdings beurkundet und an die Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Der Betroffene hat ab Zustellung dann die Möglichkeit binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen. Anderenfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die Einspruchsfrist kann durch Beantragung wiedereingesetzt werden, wenn sie nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der Einspruch muss hier mit dem Antrag nachgeholt werden.

Sollte das Verfahren nach dem eingelegten Einspruch nicht eingestellt werden, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Falls diese nicht erforderlich erscheint, kann das Gericht auch einfach durch Beschluss entscheiden, wenn beide Parteien nicht widersprechen.

Sollte es sich um kleine Straßenverkehrsdelikte handeln, wie zum Beispiel das Falschparken, wird zunächst ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Der zu zahlende Betrag muss hier binnen der angegeben Frist beglichen werden. Sollte diese Frist verstreichen wird in der Regel ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren eingeleitet.

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