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März 29, 2023

Der Einspruch des Bußgeldbescheides: Wie geht man vor?

von Redaktion / Dienstag, 07 Juli 2020 / Veröffentlicht in Bußgeld

Erhält man einen Bußgeldbescheid, kann dies sehr tief in den Geldbeutel greifen. Allerdings lohnt es sich oftmals Einspruch gegen diesen zu erheben.

Zunächst ist es essentielle zu wissen, welche Informationen ein Bußgeldbescheid enthalten muss. Neben persönlichen Daten enthält ein Bußgeldbescheid immer Angaben zu:

  • Dem Tatort und Zeitpunkt
  • Dem Tatvorwurf
  • Der Rechtsgrundlage
  • Der Höhe des Bußgeldes und weitern Kosten wie Auslagen
  • Dem Aktenzeichen
  • Der ausstellenden Behörde
  • Informationen zu zusätzlichen Punkten oder einem Fahrverbot
  • Der Rechtsbehelfsbelehrung

Der normale Ablauf eines Bußgeldverfahren ist:

1. Der Erhalt des Anhörungsbogens

2. Der Bußgeldbescheid

3. Der Einspruch

4. Das Zwischenverfahren

5. Die Hauptverhandlung

6. Die Entscheidung

Bei einem geringfügigen Delikt wird zunächst meist ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Ein Bußgeldbescheid erhält man nur dann, wenn diese nicht beglichen wird.

Neben den Geldbußen kommen bei einem Bußgeldverfahren auch noch weiter Kosten für Auslagen auf einen zu. Die Summe, die da bei manch einem Verstoß zusammenkommen kann, ist sehr erheblich. Weshalb der Widerspruch gegen den Bescheid sehr verlockend sein mag. Allerdings ist dieser auch nur hilfreich und sinnvoll, wenn man Argumente zur Hand hat, die auch Erfolgschancen mit sich bringen.

Zunächst sollte ein Bußgeldbescheid daher daraufhin überprüft werden, ob die Angaben nach § 66 OWiG vollständig sind. Auch kann ein Bescheid bereits verjährt sein. Bei Blitzerfotos ist es wichtig, dass Sie auch erkennbar auf diesem Foto sind. Meist ist dies das einzige Beweismittel. Ist man hierauf unkenntlich, kann sich ein Einspruch sehr lohnen. Auch treten häufig Messfehler bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen auf. Auch hier kann es sich lohnen noch mal genauer hinzusehen.

Um diesen Fehlern auf den Grund zu gehen lohnt es sich anwaltliche Hilfe zu Rate zu ziehen. Dieser kann Akteneinsicht anfordern und den Ablauf des Messverfahrens prüfen.

Möchte man Einspruch gegen den Bescheid einlegen so muss man sich an die vorgegebenen Fristen halten. Dies beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hier kann Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden.

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