Rechtsschutz ohne Wartezeit

Ein Bußgeldbescheid, der eindeutig nicht rechtmäßig ist, kann aus der Welt geschafft werden. Doch häufig stellen sich Behörden stur, anwaltlicher Beistand ist hier ein Segen. Doch was, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

Allerdings bietet einige Rechtschutzversicherung einen Sofortschutz bei Ordnungswidrigkeiten an. Hierbei hat man keine drei bis sechs monatige Wartezeit, die bei anderen Versicherern üblich ist. Die Rückwirkende Rechtschutz tritt sofort ein und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Mit solch einer Versicherung ist man abgesichert auch wenn der Schaden bereits eingetreten ist.

Dieser Rechtschutz gilt für alle Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Ausgenommen hiervon sind Personen- und Sachschäden.  Allerdings fällt hierunter die Geschwindigkeitsübertretung, das Fahren über eine rote Ampel, Handy am Steuer, Falschparken, Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes.

Haben Sie eine rückwirkende Rechtsschutz abgeschlossen können sie sich entspannt zurücklehnen und den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ihren Anwalt erheben lassen.

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