Wirksamkeit von Bußgeldbescheiden

Bußgeldbescheid sind die Art der Post, die man lieber niemals erhält. Die hohen Kosten, die so ein Knöllchen oft mit sich bringen sind immer sehr ärgerlich für den Empfänger. Allerdings ist nicht jeder Bußgeldbescheid auch wirksam und muss bezahlt werden. Daher lohnt es sich ein bisschen genauer hinzusehen, bevor man bezahlt.

Zunächst ist die Frage zu klären, wann mit einem Bußgeldbescheid gerechnet werden muss.

Grundsätzlich wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, wenn Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen worden sind. Auch die Punkte in Flensburg und Fahrverbote werden zu vielen Teilen mit der Hilfe eines Bußgeldbescheides geahndet.

Wichtig ist vorab auch, dass für einen Bußgeldbescheid festgelegte Fristen gelten. Das Verkehrsrecht schreibt vor, dass ein Bescheid in der Regel binnen drei Monaten nach dem Verstoß zugestellt werden muss. Anderenfalls tritt Verjährung ein, diese Regelung findet allerdings Ausnahmen.

Doch was ist überhaupt ein Bußgeldbescheid?

Jeder Bußgeldbescheid enthält die Angaben zu der betroffenen Person und möglichen Beteiligten. Außerdem wird die Tat konkretisiert, welcher derjenige beschuldigt wird, sowie der Tatzeitpunkt und der Tatort. Weiterhin sind etwaige Beweismittel angefügt und das gemäß des Bußgeldkataloges ausgesprochene Bußgeld mit seinen Folgen wird aufgeführt. Außerdem muss der Beschuldigte immer darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn nicht binnen 14 Tagen Widerspruch nach § 67 OwiG eingelegt wird.

Und wann ist ein Bußgeldbescheid unwirksam?

Zunächst kann ein Bußgeldbescheid unwirksam sein, weil Verjährung eingetreten ist. Die Verjährungsfristen sind in den §§ 31 ff. OwiG geregelt. Grundsätzlich handelt es sich hier nur um die Verjährung zur Durchsetzung von Bußgeldern. Auch muss beachtet werden, dass diese Verjährungsfristen unterbrochen werden können. Diese Unterbrechung tritt immer dann ein, wenn eine Behörde einen Anhörungsbogen versendet.

Ein Bußgeldbescheid kann aber aufgrund von technischen oder formellen Fehlern unwirksam sein. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass einfach Schreibfehler bei dem Namen des Betroffenen nicht ausreichen sind, dass der Bescheid unwirksam wird. Allerdings können Behörden zahlreiche andere Formfehler machen, sodass es häufig sinnvoll sein kann sich anwaltlich beraten zu lassen.

Was kostet mich ein Bußgeldbescheid?

Die kosten des Bescheides richten sich natürlich nach der begangenen Ordnungswidrigkeit. Allerdings müssen neben diesen Gebühren auch noch Auslagen bezahlt werden. Genaue Kosten können daher auch nicht im Vorfeld festgelegt werden.

Doch wenn der Bußgeldbescheid erschienen ist und eine Summe zu zahlen ist, die utopische Ausmaße annimmt, bleibt jedem immer die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Doch wie lege ich Einspruch ein?

Gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid kann jedoch Einspruch eingelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass man die Einspruchsfrist von zwei Wochen einhält. Für den Einspruch muss dann ein entsprechendes Schreiben angefertigt werden. Jedoch muss eine fundierte Begründung vorgetragen werden. Daher ist es meist empfehlenswert hierfür einen Anwalt zu beauftragen. Während des Einspruchsverfahrens muss der Betroffene die Sanktion nicht bezahlen.

Wird der Einspruch dann allerdings verworfen ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die Behörde stellt bei einem fehlerfreien Bescheid fest, dass der Bescheid aufrechterhalten werden soll. Aber nicht nur auf deutschen Straßen wird man zur Kasse gebeten und meist fällt das in unseren Nachbarländern noch deutlich höher aus. Will man hier einen Einspruch einlegen ist es dringend anzuraten, eine Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

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