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Rechtsschutz ohne Wartezeit

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Ein Bußgeldbescheid, der eindeutig nicht rechtmäßig ist, kann aus der Welt geschafft werden. Doch häufig stellen sich Behörden stur, anwaltlicher Beistand ist hier ein Segen. Doch was, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

Allerdings bietet einige Rechtschutzversicherung einen Sofortschutz bei Ordnungswidrigkeiten an. Hierbei hat man keine drei bis sechs monatige Wartezeit, die bei anderen Versicherern üblich ist. Die Rückwirkende Rechtschutz tritt sofort ein und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Mit solch einer Versicherung ist man abgesichert auch wenn der Schaden bereits eingetreten ist.

Dieser Rechtschutz gilt für alle Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Ausgenommen hiervon sind Personen- und Sachschäden.  Allerdings fällt hierunter die Geschwindigkeitsübertretung, das Fahren über eine rote Ampel, Handy am Steuer, Falschparken, Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes.

Haben Sie eine rückwirkende Rechtsschutz abgeschlossen können sie sich entspannt zurücklehnen und den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ihren Anwalt erheben lassen.

Der Einspruch des Bußgeldbescheides: Wie geht man vor?

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Erhält man einen Bußgeldbescheid, kann dies sehr tief in den Geldbeutel greifen. Allerdings lohnt es sich oftmals Einspruch gegen diesen zu erheben.

Zunächst ist es essentielle zu wissen, welche Informationen ein Bußgeldbescheid enthalten muss. Neben persönlichen Daten enthält ein Bußgeldbescheid immer Angaben zu:

  • Dem Tatort und Zeitpunkt
  • Dem Tatvorwurf
  • Der Rechtsgrundlage
  • Der Höhe des Bußgeldes und weitern Kosten wie Auslagen
  • Dem Aktenzeichen
  • Der ausstellenden Behörde
  • Informationen zu zusätzlichen Punkten oder einem Fahrverbot
  • Der Rechtsbehelfsbelehrung

Der normale Ablauf eines Bußgeldverfahren ist:

1. Der Erhalt des Anhörungsbogens

2. Der Bußgeldbescheid

3. Der Einspruch

4. Das Zwischenverfahren

5. Die Hauptverhandlung

6. Die Entscheidung

Bei einem geringfügigen Delikt wird zunächst meist ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Ein Bußgeldbescheid erhält man nur dann, wenn diese nicht beglichen wird.

Neben den Geldbußen kommen bei einem Bußgeldverfahren auch noch weiter Kosten für Auslagen auf einen zu. Die Summe, die da bei manch einem Verstoß zusammenkommen kann, ist sehr erheblich. Weshalb der Widerspruch gegen den Bescheid sehr verlockend sein mag. Allerdings ist dieser auch nur hilfreich und sinnvoll, wenn man Argumente zur Hand hat, die auch Erfolgschancen mit sich bringen.

Zunächst sollte ein Bußgeldbescheid daher daraufhin überprüft werden, ob die Angaben nach § 66 OWiG vollständig sind. Auch kann ein Bescheid bereits verjährt sein. Bei Blitzerfotos ist es wichtig, dass Sie auch erkennbar auf diesem Foto sind. Meist ist dies das einzige Beweismittel. Ist man hierauf unkenntlich, kann sich ein Einspruch sehr lohnen. Auch treten häufig Messfehler bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen auf. Auch hier kann es sich lohnen noch mal genauer hinzusehen.

Um diesen Fehlern auf den Grund zu gehen lohnt es sich anwaltliche Hilfe zu Rate zu ziehen. Dieser kann Akteneinsicht anfordern und den Ablauf des Messverfahrens prüfen.

Möchte man Einspruch gegen den Bescheid einlegen so muss man sich an die vorgegebenen Fristen halten. Dies beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hier kann Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden.

Das Bußgeldverfahren: der Ablauf

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Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten lässt wohl kein Herz höher schlagen. Aber wie läuft so ein Bußgeldverfahren eigentlich ab?

Zunächst wird die Ordnungswidrigkeit festgestellt und der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid. Die Behörde hat sich hierbei aber an Fristen zu halten sonst tritt Verjährung ein.

In vielen Fällen wird zunächst ein Anhörungsbogen versendet, hier bekommt der Betroffene die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Betroffene kann hier Angaben zur Person machen und Angaben zur Sache. Die Personenangaben sind Pflichtangaben, zum Tatvorwurf muss sich der Betroffene allerdings nicht äußern. Man sollte hier auch nur Ausführungen machen, die entlastend wirken.

Im Anschluss oder auch gleich, falls kein Anhörungsbogen versendet wurde, erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides. Der Bußgeldbescheid erfolgt in Form einer Zustellungsurkunde, der Postbote übergibt das Schriftstück daher persönlich oder wirft es ein. In jedem Fall wird die Zustellung allerdings beurkundet und an die Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Der Betroffene hat ab Zustellung dann die Möglichkeit binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen. Anderenfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die Einspruchsfrist kann durch Beantragung wiedereingesetzt werden, wenn sie nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der Einspruch muss hier mit dem Antrag nachgeholt werden.

Sollte das Verfahren nach dem eingelegten Einspruch nicht eingestellt werden, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Falls diese nicht erforderlich erscheint, kann das Gericht auch einfach durch Beschluss entscheiden, wenn beide Parteien nicht widersprechen.

Sollte es sich um kleine Straßenverkehrsdelikte handeln, wie zum Beispiel das Falschparken, wird zunächst ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Der zu zahlende Betrag muss hier binnen der angegeben Frist beglichen werden. Sollte diese Frist verstreichen wird in der Regel ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren eingeleitet.

Das Bußgeld: Alles Wichtige auf einen Blick

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Jeder kennt es manche vielleicht durch eigene Erfahrung, das Bußgeld. Keine allzu schöne Post im Briefkasten, aber dennoch anzutreffen. Doch wann sollte man zahlen und wann sollte man lieber Einspruch erheben? Alles Wichtige zum Thema Bußgeld im Folgenden.

Zunächst muss der Unterschied zwischen einem Bußgeld und einem Verwarnungsgeld deutlich werden. Beides sind Geldbußen, ein Verwarnungsgeld kann allerding nur für geringfügige Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Es darf gem. § 56 OWiG nur zwischen 5 und 55 Euro betragen. Bei einem Verwarnungsgeld fallen außerdem keine zusätzlichen Verwaltungskosten an. Ein Bußgeld hingegen wird bei einem Gesetzesverstoß verhängt, der sich im Bereich der Ordnungswidrigkeit befindet. Ein Bußgeld kann hierbei auch bis zu 1000 Euro betragen.

Ein Bußgeldbescheid ist eine entscheidende Rolle im Bußgeldverfahren. Er wird wirksam mit Zustellung beim Empfänger. Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch erheben. Dieser Weg kann bis zu einem Gericht fortgesetzt werden. Ein Bußgeldbescheid bedarf für seine Wirksamkeit folgende Angaben:

1. Angaben zum Tatvorwurf

2. Angaben zur Tatzeit und dem Tatort

3. Angaben zu den zugrundeliegenden Beweismitteln

Enthält der Bußgeldbescheid Formfehler ist dieser unwirksam.

Besonders mit der neuen StVO sind die Bußgelder gestiegen, wenn man dann doch ein wenig zu schnell gefahren ist. Sonderfälle in Geschwindigkeitsüberschreitungen sind allerdings auch möglich. So gilt etwas anderes für Einsatzfahrzeuge, Blitzer in Baustellen oder einem Blitzer in der Probezeit.

Es ist außerdem jedem abzuraten eine Blitzer-App herunterzuladen nach § 23 Ic StVO ist eine solche nämlich verboten.

Allerdings sind Blitzerfotos nicht die einzigen unbeliebten Kandidaten. Häufig wird auch der Sicherheitsabstand nicht genügend eingehalten. Wird der empfohlen Abstand hier deutlich überschritten kann ein Bußgeld auf einen zu kommen. Auch sollte keinesfalls gedrängelt werden, um den anderen dazu zu bewegen, die Spur frei zu machen. Dieses Verhalten kann im schlimmsten Fall als Nötigung gewertet werden, was dann nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern eine Straftat.

Auch rote Ampeln werden ganz gerne mal übersehen oder überfahren, weil man dachte man schafft es noch drüber. Doch dies sind nicht die einzigen Verkehrssünden auf deutschen Straßen. So gibt es auch zahlreiche Menschen, die ihr Handy am Steuer nutzen. Auch hierfür droht ein Bußgeld von ca. 100 Euro und Punkten in Flensburg. Dies droht bereits dann, wenn das Handy nur in der Hand gehalten wird während der Motor läuft z.B an einer roten Ampel. Allerdings kann diese Regelung auch für die Benutzung anderer Bildschirmgeräte am Steuer greifen.

Weiterhin auch sehr häufig anzutreffen ist das Bußgeld wegen Falschparkens. Wer kennt es nicht, alle Parkplätze sind voll außer der Behindertenparkplatz und man will ja auch nur ganz schnell was holen. Das kann ziemlich teuer werden. In der Regel handelt es sich beim Falschparken nur um ein Verwarnungsgeld. Dies kann aber steigen, wenn man durch den Parkverstoß jemanden zusätzlich behindert oder gefährdet.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs wegen mangelnder Verkehrssicherheit kann als weiteres auch ein Bußgeld nach sich ziehen.

Doch was tun, wenn der Bescheid in den Briefkasten flattert?

Zunächst ist zu sagen, es steht jedem zu, Einspruch gegen einen solchen Bescheid einzulegen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen, die ab dem Tag der Zustellung beginnt. Auch sollte immer geprüft werden, ob der Verkehrsverstoß nicht vielleicht schon verjährt ist. Bußgeldbescheide verjähren hier innerhalb von drei Monaten und die Behörde kann den Bußgeldanspruch nicht mehr durchsetzen.

Blitzer, Laser, Radar und Freunde

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Jeder kennt sie keiner mag sie: Geschwindigkeitsmessungen. Was für ein Glück haben wir doch heute mit der modernen Technik und Warnapps die uns die Blitzer im Vorfeld ankündigen. Doch hier ist sehr viel Vorsicht geboten. Denn die lieben Warnapps können ein hohes Bußgeld nach sich ziehen, denn diese Apps sind in Deutschland verboten.

Grundsätzlich muss eine Geschwindigkeitsmessung immer überprüfbar sein. Ein Gerät, was die erforderlichen Rohmessdaten nicht abspeichert ist für eine Messung ungeeignet. Eine Messung kann so nicht überprüft werden. Dies entschied das saarländische Verfassungsgericht. Allerdings ist diese Entscheidung nicht bindend für Behörden andere Gerichte oder Bundesländer. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Entwicklung hierin tendiert.

Aber auch andere Fehlerquellen finden sich in den allzu bekannten Messgeräten. Diese Fehler können sowohl bei Geräten der Ordnungsbehörden als auch der Polizei auftreten. Allerdings ist es aufwendig dies nachzuweisen. Hierfür sind Sachverständigen Gutachten nötig, welche die Akten auswerten und Messunterlagen analysieren.

Ein Blitzerfoto ist also nicht immer in Stein gemeißelt, man kann sich hiergegen durchaus wehren. Allerdings empfiehlt es sich hier anwaltlichen Rat einzuholen. Auch ist es am Ende abzuraten illegale Warnapps zur Prävention zu verwenden, am Ende zahlt man hierfür möglicherweise doppeltes Lehrgeld.

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